Es startet mit einer Email und einem Telefonat.
Schicken Sie mir eine Email mit Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten dann spätestens am nächsten Arbeitstag einen Rückruf von mir.
Wir vereinbaren dann einen festen Termin für ein ausführliches Telefonat oder einen ausführlichen Video-Call.
Zu dem fest vereinbarten Termin werde ich bei Ihnen anrufen oder wir sehen und online per Zoom oder Teams.
In diesem familienrechtlichen Erstberatungsgespräch werde ich alle Ihre Fragen beantworten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren.
Selbstverständlich können wir auch über die anderen anstehenden Themen sprechen außerhalb der Scheidung wie zum Beispiel Zugewinnausgleich, Unterhaltsrecht oder Vermögensauseinandersetzung.
Diese familienrechtliche Besprechung dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten. Bei Bedarf werden wir gerne einen weiteren Besprechungstermin vereinbaren.
Nach dem Termin entscheiden Sie ganz in Ruhe wie Sie weitermachen möchten.
Unstreitige Scheidung (oder auch einvernehmliche Scheidung) bedeutet:
Der Richter bekommt über den Anwalt den Antrag auf Ehescheidung und spricht im Scheidungstermin die Scheidung aus.
Zusätzlich regelt der Richter den Versorgungsausgleich, falls von den Eheleuten dazu keine Vereinbarung getroffen wurde.
Alles andere regelt der Richter nicht automatisch mit sondern nur dann, wenn er zusätzlich eine Klage auf seinen Schreibtisch bekommt.
Wird von einem der Eheleute eine solche zusätzliche Klage bei Gericht eingereicht, dann ist das keine unstreitige Scheidung mehr.
Wir besprechen in unserem ersten Besprechungstermin den Ablauf des Scheidungsverfahrens und natürlich auch, wie die anderen familienrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht oder die Auseinandersetzung des Vermögens einvernehmlich und vertraglich geklärt und geregelt werden kann.
Viele meiner Mandanten machen zuerst eine vertragliche Regelung und dann wird einvernehmlich das Scheidungsverfahren durchgeführt. Ohne Streit und oft mit nur einem Anwalt.
Für die familienrechtliche Erstberatung nehme ich mir für Sie viel Zeit. Mir ist es wichtig, dass Ihre Fragen beantwortet werden.
Für die Erstberatung entstehen Anwaltsgebühren in Höhe von 190,00 EUR zzgl. MwSt.
Diese Gebühren werden vollständig angerechnet auf die Anwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren.
Sie möchten einen Besprechungstermin vereinbaren für eine unstreitige Scheidung ?
Schicken Sie mir einfach eine Email mit Ihrer Telefonnummer.
Ich melde mich dann bei Ihnen.
Natürlich für Sie unverbindlich.
Sie können mir vertrauen:
Anwaltsgebühren entstehen erst, wenn Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden oder Sie einen festen Besprechungstermin mit mir vereinbart haben.
Oder rufen Sie mich an in Heidelberg in meiner Anwaltskanzlei:
06221 / 65 9 400
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Wolfgang Behlau
Fachanwalt für Familienrecht
Patrick Welke
Fachanwalt für Strafrecht
David Vollert de Hendrik
Rechtsanwalt
Adresse:
Fritz-Frey-Straße 17
69121 Heidelberg
mail (-at-) frankfurt-scheidung-anwalt.de
Telefon: 06221 / 65 9 400
Besprechungstermine:
per Email:
Senden Sie mir einfach eine Email zu mit Ihrer Telefonnummer zu. Ich melde mich dann bei Ihnen.
telefonisch:
Oder rufen Sie mich an in meiner Anwaltskanzlei.