Scheidungsvereinbarung für einvernehmliche Scheidung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Bei jeder Trennung und Scheidung gibt rechtliche Aspekte zu regeln.

 

Zum Beispiel:

  • Wie wird das Finanzielle geregelt?
  • Was passiert mit der Wohnung oder dem Haus?
  • Wie wird der Umgangs oder das Sorgerecht geregelt?

Was regelt der Richter bei der Scheidung?

Wichtig zu wissen ist:

 

Bei der Scheidung regelt der Richter nur die Scheidung und den Versorgungsausgleich (also den Rentenausgleich).

Sonst nichts!

 

Alle anderen Angelegenheiten wie zum Beispiel finanzielle die Vermögensauseinandersetzung, den Zugewinnausgleich, Unterhaltsfragen oder den Umgang mit den Kindern regelt der Richter nicht.

Jedenfalls nicht automatisch mit der Scheidung.

 

Alles andere -außer der Scheidung und dem Versorgungsausgleich- regelt der Richter nur dann, wenn er zusätzlich eine Klage auf seinen Schreibtisch bekommt. Es muss also von einem der Eheleute eine Klage auf Unterhalt und Zugewinnausgleich eingereicht werden, sonst kümmert sich der Richter nicht darum.

Was bedeutet das für die Scheidungsvereinbarung?

Wenn also vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, dass der Richter alles regeln soll bedeutet das:

 

Der Gesetzgeber möchte, das die Eheleute alles nach Möglichkeit ohne Richter regeln. Gerne auch ohne Streit und ohne Anwalt.

 

Die Eheleute haben deshalb die Möglichkeit, alle Angelegenheiten selber zu regeln. Sogar den Versorgungsausgleich.

Ohne Richter und ohne Anwälte.

 

Damit eine solche vertragliche Vereinbarung dann rechtswirksam ist, reicht es aber rechtlich nicht aus, dass eine Vereinbarung dann von den Eheleuten einfach so "am Küchentisch" vereinbart und zu unterschrieben wird.

Notarielle Form für die Scheidungsvereinbarung

Damit eine Scheidungsvereinbarung vor der Scheidung rechtswirksam ist, muss von den Eheleuten ein solcher Vertrag vor einem Notar unterschrieben werden.

 

Der Notar erstellt also einen Vertrag nach den Wünschen und Vorstellungen der Eheleute und mit den Unterschriften von dem Notar und den Eheleuten ist eine solche Scheidungsvereinbarung dann rechtswirksam vereinbart.

 

Eine solche vertragliche Vereinbarung nennt man dann auch Scheidungsfolgenvereinbarung oder Vertrag im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung.

Anwaltliche Beratung bei einer Scheidungsvereinbarung

Eine solche Scheidungsvereinbarung kann beim Notar völlig ohne Anwalt oder anwaltliche Beratung getroffen werden.

 

Viele meiner Mandanten lassen sich jedoch bei mir zunächst darüber beraten, was sinnvoll ist für eine solche Vereinbarung und was vielleicht nicht. Es kommt dabei immer auf den individuellen Einzelfall an.

 

Häufig berate ich also meine Mandanten bei der Erstellung eines solchen Vertrags.

Im Anschluss an einen solchen Vertrag oder oft zeitgleich wird von mir dann das Scheidungsverfahren bei Gericht gestartet.

 

 

Wenn alles einvernehmlich durch Vertrag beim Notar geregelt wurde, dauert das Scheidungsverfahren dann oft nur wenige Wochen.