Eigentlich ist der Start eines Scheidungsverfahrens ganz einfach.
Jedenfalls dann, wenn die Eheleute sich einig sind und es keinen Streit gibt.
Um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren zu starten, muss ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Für die Beantragung einer Scheidung bei Gericht besteht in Deutschland also ein Anwaltszwang.
Ohne Anwalt geht es nicht.
Zusammen mit dem Scheidungsantrag muss der Rechtsanwalt auch einige Dokumente bei Gericht vorlegen.
Auf jeden Fall benötigt der Rechtsanwalt die Heiratsurkunde.
Eine eingescannte Kopie oder ein Handyfoto reicht erst einmal aus.
Haben die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder, muss für jedes Kind eine Geburtsurkunde dem Gericht vorgelegt werden.
Auch hier genügt eine Kopie oder ein Handyfoto.
Die Originalurkunden können dann später im Scheidungstermin dem Richter zur Bestätigung gezeigt werden.
Zusätzlich benötigt der Anwalt dann für das Gericht und den Scheidungsantrag noch einige Informationen.
Zum Beispiel:
Bei mir ist der Ablauf ziemlich einfach:
Schicken Sie mir eine Email zu mit Ihrer Telefonnummer.
Spätestens am nächsten Arbeitstag rufe ich bei Ihnen an und wir besprechen alles kurz. Auch vereinbaren wir dann einen festen Telefontermin oder Videotermin für ein ausführliches Gespräch.
Dann senden Sie mir die Urkunden (Heiratsurkunde, evt. Geburtsurkunde der Kinder) zu.
In dem ausführlichen Gespräch erkläre ich Ihnen den genauen Ablauf des Scheidungsverfahrens und die weitere Vorgehensweise.
Bei Fragen bin ich per Email problemlos zu erreichen und rufe in der Regel spätestens am nächsten Tag zurück.
Diesen Ablauf biete ich hier nur telefonisch oder online per Video (mit Zoom oder Teams) an für einvernehmliche Scheidungen.
Das hat für Sie den den Vorteil:
Sie müssen nicht extra zu mir in meine Anwaltskanzlei kommen.
Sie können Besprechungstermine mit mir von zu Hause, aus dem Auto oder Ihrem Büro aus durchführen.
Hier finden Sie meine >> Kontaktdaten.
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Wolfgang Behlau
Fachanwalt für Familienrecht
Patrick Welke
Fachanwalt für Strafrecht
David Vollert de Hendrik
Rechtsanwalt
Adresse:
Fritz-Frey-Straße 17
69121 Heidelberg
mail (-at-) frankfurt-scheidung-anwalt.de
Telefon: 06221 / 65 9 400
Besprechungstermine:
per Email:
Senden Sie mir einfach eine Email zu mit Ihrer Telefonnummer zu. Ich melde mich dann bei Ihnen.
telefonisch:
Oder rufen Sie mich an in meiner Anwaltskanzlei.